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OLG Dresden, 09.07.1993 - 4 U 362/93 |
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- BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …
Auszug aus OLG Dresden, 09.07.1993 - 4 U 362/93
Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 03.04.1992 (ZIP 1992, 809 ) dargelegt, daß es mit den Vorgaben des Vermögensgesetzes unvereinbar wäre, wenn ein nach diesem Gesetz zur Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche Berechtigter, insbesondere der zum Verkauf seines Grundstücks genötigte Ausreisewillige, die Möglichkeit hätte, den Grundstückskaufvertrag zivilrechtlich anzufechten. - BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92
Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache
Auszug aus OLG Dresden, 09.07.1993 - 4 U 362/93
Diese Vorschrift findet nämlich keine Anwendung, wenn das Gericht der ersten Instanz die durch § 17 a Abs. 3 GVG angeordnete Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges unterlassen hat (BGH NJW 1993, S. 470 ff.).